Neue Regelung für “Krank nach Haus”
Ihrem Kind geht es plötzlich während des Schultags nicht gut. “Soll bleiben”, “wird abgeholt”, “darf allein gehen” – Sie entscheiden, liebe Eltern.
Während bislang die Regelung galt, dass jedes Kind und jede*r Jugendliche im Krankheitsfall von der OBS in jedem Fall abgeholt werden muss, entscheiden Sie fortan selbst, liebe Eltern, ob Sie ihrem Kind zutrauen, auf direktem Weg im Krankheitsfall von der Schule nach Hause zu kommen. Wenn eine Beschulung und/oder ein Aufenthalt in der Schule für Ihr Kind aufgrund von Krankheitssymptomen (Schlapp, Kopfschmerzen, Erbrechen) nicht mehr möglich scheint, rufen wir Sie an und besprechen mit Ihnen die drei Optionen, über die Sie dann entscheiden.
In jedem Fall geht dem Heimweg ein Telefonat voraus. Für diesen Fall benötigen wir eine aktuelle Handynummer und auch Notfall-Telefonnummer, unter der wir Sie in jedem Fall erreichen können. Informieren Sie bitte ihre Klassenlehrer*in, wenn sich an der uns seit Ihrer Aufnahme an unsere Schule vorliegenden Nummer etwas geändert hat.
Wir wünschen Ihnen und ihren Kindern grundsätzlich alles Gute und natürlich Gesundheit!
